Boardinghouse Bielefeld

AGB Boardinghouse Bielefeld Altstadt Inhaber Lasse Haufler –

AGB Boardinghouse Bielefeld Altstadt, Inhaber Lasse Haufler


1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGEN

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGB“ – sind wesentlicher Bestandteil für Verträge mit Boardinghouse Bielefeld Altstadt, Inhaber Lasse Haufler, Niedernstr. 5-7, 33602 Bielefeld – nachfolgend „Der BBA“ – über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Sie finden Anwendung gegenüber natürlichen Personen (Verbraucher) und natürlichen oder juristischen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) – nachfolgend „Kunde“.

1.2 Sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung, nicht davon abgewichen wird, gelten die in der aktuellen Preisliste der Apartmenthäuser genannten Preise. Der Kunde erklärt sich durch die widerspruchslose Endgegennahme dieser Bedingungen mit ausschließlich deren Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.

1.3 Der Maßgeblichkeit abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie der BBA in Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise übermittelt werden.

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Zimmern zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von der BBA wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

2.1 Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der BBA mit dem Kunden zustande, falls dieses aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Zimmer bzw. der sonstigen Leistungen. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage abweichen, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach der en Erhalt wider spricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

2.2 Vertragspartner sind die BBA und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, so haftet dieser gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die BBA ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an die BBA zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen von der BBA an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die BBA ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von DER BBA allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die BBA den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%.

3.4 Die Preise können von der BBA ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die BBA dem zustimmt.

3.5 Die BBA ist berechtigt, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Insofern gilt folgendes, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird:
Bei sog. Kurzaufenthalten bis einschließlich 30 Nächten hat der Kunde bei Anreise eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Preise zu leisten. Der Restpreis inklusive der Kosten für die Endreinigung ist bei Abreise zu zahlen.
Bei sog. Langzeitaufenthalten ab 31 Nächten hat der Kunde bei Anreise eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Preise zu leisten. Zum Ende eines jeweiligen Monats erfolgt eine anteilige Zwischenabrechnung. Der verbleibende Restpreis inklusive der Kosten für die Endreinigung ist bei Abreise zu zahlen.

3.6 Die vereinbarten Preise sowie im Einzelfall veranlasste Auslagen sind sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die BBA berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von der zeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der BBA bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde eine Mahngebühr von € 5,00 an Die BBA zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder mindern.

3.8 Die BBA geht davon aus, dass die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung oder zur Durchführung von Veranstaltungen umsatzsteuerpflichtig ist. Sollte diese Rechtsauffassung der BBAS nicht korrekt sein, so verzichtet Die BBA hiermit auf diese Steuerfreiheit und optiert zur Umsatzsteuer gemäß § 9 UStG.

 

4. STORNIERUNG DES KUNDEN
(ABBESTELLUNG / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN)

Rücktritte bzw. Stornierungen von Reservierungen bedürfen der Schriftform und müssen von der BBA bestätigt werden. Soweit nichts Anderes vereinbart wird, sind seitens des Mieters folgende Stornierungsgebühren fällig:

Bei Aufenthalten bis 30 Nächte: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden
80 % des Gesamtreisepreises fällig.
Bei Aufenthalten ab 30 Nächten: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden
80 % des Gesamtreisepreises, aber höchstens für 2 Monate, fällig.

Der Kunde kann bis zu den unter Punkt 4.1 genannten Fristen kostenfrei zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche der BBA auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht innerhalb der genannten Fristen sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der BBA ausübt.

4.3 Ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, so hat die BBA die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.

4.4 Wird dem Kunden von der BBA ein Optionsrecht eingeräumt, d. h. ein Zimmer wird für den Kunden für einen bestimmten zu vereinbarenden Zeitraum unverbindlich reserviert, so ist eine kostenfreie Stornierung auch bei Nichteinhaltung der in 4.1 genannten Fristen möglich, sofern die Stornierung innerhalb der Optionsfrist erfolgt.

 

5. STORNIERUNG DER BBA

5.1 Innerhalb der in 4.1 genannten Fristen zur kostenfreien Stornierung ist die BBA in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von der BBA auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der BBA nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von der BBA festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass ab diesem Tag ein Vertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird.

5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel 3.6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der BBA gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die BBA ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Die BBA ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn

5.3.1 höhere Gewalt oder andere von der BBA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen,

5.3.2 Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,

5.3.3 der Kunde schuldhaft gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht verstößt oder seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder sonstigen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht nachkommt,

5.3.4 über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird oder der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat,

5.3.5 Die BBA begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von der BBA in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von der BBA zuzurechnen ist,

5.3.6 ein Verstoß gegen Klausel 1.4 vorliegt.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt von Der BBA entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.5 Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann die BBA unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.

5.6 Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 5.2, 5.3 und 5.5 ein Schadensersatzanspruch von der BBA gegen den Kunden entstehen, so kann die BBA den Anspruch pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND –RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder das Zimmer vorausbezahlt wurde, behält sich DER BBA das Recht vor, bestellte Zimmer weiterzugeben, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

6.3 Mit der tatsächlichen Inempfangnahme / Belegung des gebuchten Zimmers bestätigt der Kunde die vollständige Inventarisierung des gebuchten Zimmers gemäß der ausliegenden Inventarliste und die uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit sowie den ordnungsgemäßen Zustand dieser Einrichtungsgegenstände. Sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an den Einrichtungsgegenständen und/oder die Unvollständigkeit festgestellt werden, so haftet der Kunde dafür, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Schäden und/oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Der BBA spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Sorgt der Kunde nicht dafür, dass die Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt, kann die BBA den vollen Preis für den weiteren Tag fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche von der BBA bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss die BBA Gäste wegen der verspäteten Räumung anderweitig unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallenden Kosten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass die BBA kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.5 Sämtliche Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sollte der Kunde dennoch in den Zimmern rauchen, so hat der BBA das Recht für die erforderliche zusätzliche Reinigung dem Kunden einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 50 in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der BBA geringere Reinigungskosten entstanden sind.

6.6 Jegliches Halten von Tieren ist in sämtlichen Zimmern verboten. Ein Abweichen von dieser Regelung ist nur im Einzelfall und nur nach ausdrücklicher Zustimmung / Genehmigung durch die BBA gestattet.

 

7. HAFTUNG

7.1 Die BBA haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die BBA die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der BBA beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von der BBA beruhen. Einer Pflichtverletzung von der BBA steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von der BBA auftreten, wird die BBA bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die BBA dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, sofern diese im verschlossenen Safe aufbewahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der BBA Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Apartmenthausgarage oder auf einem Apartmenthausparkplatz von der
BBA, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück von der BBA abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die BBA nicht. Eine Überwachungspflicht durch die BBA besteht nicht. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind der BBA unverzüglich anzuzeigen.

7.4 Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen der Apartmenthäuser von der BBA, wie z.B. Saunen, Sporträume, erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

7. 5 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die BBA bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich die BBA nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

 

8. VERJÄHRUNG

Alle vertraglichen Ansprüche gegen die BBA verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der BBA beruhen.

 

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1 Mündliche Nebenabreden sowie der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von der BBA. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2 Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der BBA.

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr Osnabrück. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osnabrück.

9.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die BBA und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist. Das Gleiche gilt im fall einer Regelungslücke.

Stand: April 2012